Anwendungsbereich:
- zum Anheben und zur Dauerdesinfektion auf Aktivsauerstoff-Basis.
- Idealer Sauerstoffgehalt: 5,0 - 8,0 mg/l.
- Hinweis: Der Sauerstoffgehalt sollte zwei Stunden nach Zugabe nicht unter 8 mg/l liegen und niemals unter 5 mg/l.
- idealer pH-Wert 7,0 - 7,4
- Erstdosierung: 1 Tabletten und 400 ml Aquablanc A je 20 m³ Schwimmbadwasser verwenden.
- Nachdosierung alle 5-7 Tage 1 Tabletten und 100 ml Aquablanc A je 20 m³ Schwimmbadwasser hinzugeben.
- Dosierung immer über den Skimmer oder Dosierschwimmer, niemals direkt ins Schwimmbecken werfen es besteht Bleichgefahr.
- Die Zugabe sollte abends erfolgen.
- Bei hohen Wassertemperaturen, viel Badebetrieb und nach Gewittern kann zur Unterstützung eine Hochchlorung mit Chemoclor T-Granulat zweckmäßig sein.
- Bei längerer Abwesenheit Chemoclor T-Großtabletten Gramm in den Skimmer legen und nach Rückkehr wieder entnehmen.
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß örtlicher / regionaler / nationaler / internationaler Vorschriften der Entsorgung zuführen.
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Gefahr |